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E-Rechnung ab 2025
Überblick und Leitfaden
Wir haben Ihnen nachfolgend einige Dokumente für die Einführung der E-Rechnung ab 2025 zusammengetragen. Bei der E-Rechnung handelt es sich nicht um eine PDF-Rechnung, sondern um ein spezielles digitales Rechnungs-Format. Zwar gibt es Übergangsfristen – die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich gilt bspw. für alle Unternehmen ab dem 01.01.2028 – jedoch müssen Sie bereits ab 2025 eine E-Rechnung erhalten und archivieren können. Hierfür benötigen Sie die entsprechende Software.
Die DATEV hat eine eigene Plattform online gestellt. Hier können Sie sich kostenlos registrieren und ab 2025 E-Rechnungen empfangen und archivieren. So gelangen Sie auf die entsprechende Webseite der DATEV: DATEV E-Rechnungsplattform
Wir werden Sie zum Thema E-Rechnung auf dem Laufenden halten. Schauen Sie daher regelmäßig in diesem Bereich nach Änderungen und weiteren aktuellen Informationen vorbei. Wir gehen davon aus, dass es einige Neuigkeiten im September/ Oktober 2024 geben wird. Gemeinsam werden wir auch diese Hürde zusammen nehmen. Ihre Steuer-Experten aus Karlsruhe unterstützten Sie gerne dabei.
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder Unterstützung zum Thema „E-Rechnung ab 2025“?
Wir stehen Ihnen bei allen steuerrechtlichen Fragen zur Seite.
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