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Minijob
Die Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen eines Minijobs erhöht sich auf 538,00 Euro
Die Minijob-Verdienstgrenze wurde an den Mindestlohn gekoppelt; d.h. steigt der Mindestlohn steigt auch die Höchstgrenze (dynamische Entwicklung). Im Zusammenhang mit der o.g. Anpassung des Mindestlohns beträgt die wöchentliche Arbeitszeit höchstens 10 Wochenstunden (arbeitsvertraglich sollte jedoch ein geringerer Wert im Arbeitsvertrag enthalten sein; siehe hierzu Pkt. Nr. 6). Bitte beachten Sie im Rahmen der Erhöhung das Gehalt entsprechend dem gestiegenen Mindestlohn anzupassen.
Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist ab dem 01 Oktober 2022 nur noch 2x pro Zeitjahr aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses bis jeweils maximal das 2-fache der Geringfügigkeitsgrenze möglich.
Berechnung des Minijobs anhand des derzeitig gültigen Mindestlohns:
12,41 Euro Mindestlohn x 130 = 538,00 Euro.
Weitere Informationen unter:
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